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Ich bin für Sie als Rechtsanwalt nicht nur mit folgenden Schwerpunkten tätig:

Mietrecht

 

Als Fachanwalt für Mietrecht berate und vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter und Mietverwalter auf den Gebieten des Wohnraummietrechts, des Gewerberaummietrechts sowie des Pachtrechts. Das Tätigkeitsspektrum umfasst unter anderem

 

  • Prüfung und Erstellung von Mietverträgen,
  • Kontrolle von Betriebskostenabrechnungen,
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Mieterrechten bei Mängeln der Mietsache,
  • Abwehr unberechtigter Kündigungen des Mietverhältnisses,
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung der Mietsache,
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsansprüchen,

 

 

Wohnungseigentumsrecht

 

Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und auch einzelne Wohnungseigentümer in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts unter anderem zu Fragen zu

 

  • Beschlussanfechtungs- und Nichtigkeitsklagen,
  • Klagen auf Rückbau unzulässiger baulicher Veränderungen,
  • Unterlassungsklagen wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum,
  • Unterlassungsklagen wegen Verstößen gegen die Hausordnung,
  • Zahlungsklagen wegen Beiträgen zu Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums,
  • Klagen auf Amtsenthebung des Verwalters,
  • Wohnungseigentumsentziehungsklagen.

 

 

Nachbarschaftsrecht

 

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie auch gern im Nachbarschaftsrecht. Hierzu zählen z.B folgende nachbarschaftliche Streitigkeiten

 

  • Grenzverlauf
  • Grenzbepflanzungen
  • Immissionen z.B. durch Grillen, Musik usw.  

 

Familienrecht

 

Familiäre Auseinandersetzungen stellen für die Betroffenen eine große persönliche Belastung dar. Eine Vielzahl von dringenden - und zum Teil existenziellen - persönlichen und wirtschaftlichen Fragen bereitet den Beteiligten in ihrer ohnehin schwierigen Lebenssituation zusätzliches Kopfzerbrechen. Umso wichtiger ist es, einen Berater an Ihrer Seite zu wissen, der sich durch langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts, umfassende Kenntnis der Materie und der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie großes Verhandlungsgeschick auszeichnet und hierdurch die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet. Zu meiner familienrechtlichen Tätigkeit gehören insbesondere 

 

die Vertretung in Ehe- und Lebenspartnerschaftsangelegenheiten nebst Folgesachen 

  • Trennung
  • Scheidung
  • Güterrecht (z.B. Zugewinnausgleich)
  • Versorgungsausgleich ("Rente")
  • ehelicher und nachehelicher Unterhalt
  • etc.

sowie in Kindschaftsangelegenheiten

  • elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Vormundschaft
  • Kindesherausgabe
  • etc.

Verkehrsrecht

 

Im Rahmen des Verkehrszivilrechts berate und vertrete ich Unfallbeteiligte zur Durchsetzung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigterweise durch Dritte erhobener Ansprüche. Hierzu zählt

 

  • die komplette Korrespondenz mit dem Unfallgegner und/oder dem Versicherer Ihres Unfallgegners, Behörden etc.,
  • die zügige Anmeldung und Bezifferung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. dem gegnerischen Versicherer,
  • die begründete Zurückweisung zu unrecht gegen Sie erhobener Ansprüche,
  • die Einholung von ärztlichen Auskünften und medizinischen sowie verkehrsanalytischen Sachverständigengutachten zur umfassenden Vorbereitung einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung.

 

Auch auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts stehe ich Ihnen zum Beispiel in Verfahren wegen

 

  • Geschwindigkeitsüberschreitung,
  • Unerlaubten Entfernens vom Unfallort,
  • Trunkenheit im Straßenverkehr,
  • Fahrens ohne Fahrerlaubnis,

 

als Berater und Verteidiger zur Verfügung. Gerade im Rahmen dieser Verfahren empfiehlt sich die frühzeitige Hinzuziehung eines versierten Beraters, da bereits durch die Reaktion auf das erste behördliche Schreiben - den so genannten "Anhörungsbogen" - die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden. Dies gilt umso mehr, wenn ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

Inkasso (Forderungsmanagement)

 

Gern berate und vertrete ich Sie auch gegenüber säumigen Schuldnern durch

 

  1. Geltendmachen der Forderung,
  2. Mahnung bei Nichtzahlung,
  3. gerichtliche Geltendmachung und Titulierung im Mahn- und Vollstreckungs- oder Klageverfahren.

 

Zahlt der/die Schuldner/-in auch jetzt nicht, veranlasse ich für Sie auch die Zwangsvollstreckung. Dies kann erfolgen als

 

  • Pfändung von Geld und/oder Gegenständen durch den Gerichtsvollzieher
  • Kontopfändung
  • Lohnpfändung

etc.

Gern stehe ich Ihnen aber auch bei Ihren Problemen in anderen Bereichen zur Verfügung. Sprechen Sie mich doch einfach einmal an.

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© Gerhard Strümper