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Ich bin für Sie als Rechtsanwalt nicht nur mit folgenden Schwerpunkten tätig:

Mietrecht

 

Als Fachanwalt für Mietrecht berate und vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter und Mietverwalter auf den Gebieten des Wohnraummietrechts, des Gewerberaummietrechts sowie des Pachtrechts. Das Tätigkeitsspektrum umfasst unter anderem

 

  • Prüfung und Erstellung von Mietverträgen,
  • Kontrolle von Betriebskostenabrechnungen,
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Mieterrechten bei Mängeln der Mietsache,
  • Abwehr unberechtigter Kündigungen des Mietverhältnisses,
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung der Mietsache,
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsansprüchen,

 

 

Wohnungseigentumsrecht

 

Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und auch einzelne Wohnungseigentümer in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts unter anderem zu Fragen zu

 

  • Beschlussanfechtungs- und Nichtigkeitsklagen,
  • Klagen auf Rückbau unzulässiger baulicher Veränderungen,
  • Unterlassungsklagen wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum,
  • Unterlassungsklagen wegen Verstößen gegen die Hausordnung,
  • Zahlungsklagen wegen Beiträgen zu Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums,
  • Klagen auf Amtsenthebung des Verwalters,
  • Wohnungseigentumsentziehungsklagen.

 

 

Nachbarschaftsrecht

 

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie auch gern im Nachbarschaftsrecht. Hierzu zählen z.B folgende nachbarschaftliche Streitigkeiten

 

  • Grenzverlauf
  • Grenzbepflanzungen
  • Immissionen z.B. durch Grillen, Musik usw.  

 

Inkasso (Forderungsmanagement)

 

Gern berate und vertrete ich Sie auch gegenüber säumigen Schuldnern durch

 

  1. Geltendmachen der Forderung,
  2. Mahnung bei Nichtzahlung,
  3. gerichtliche Geltendmachung und Titulierung im Mahn- und Vollstreckungs- oder Klageverfahren.

 

Zahlt der/die Schuldner/-in auch jetzt nicht, veranlasse ich für Sie auch die Zwangsvollstreckung. Dies kann erfolgen als

 

  • Pfändung von Geld und/oder Gegenständen durch den Gerichtsvollzieher
  • Kontopfändung
  • Lohnpfändung

etc.

Gern stehe ich Ihnen aber auch bei Ihren Problemen in anderen Bereichen zur Verfügung. Sprechen Sie mich doch einfach einmal an.

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© Gerhard Strümper