Mietrecht
Als Fachanwalt für Mietrecht berate und vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter und Mietverwalter auf den Gebieten des Wohnraummietrechts, des Gewerberaummietrechts sowie des Pachtrechts. Das Tätigkeitsspektrum umfasst unter anderem
Wohnungseigentumsrecht
Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und auch einzelne Wohnungseigentümer in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts unter anderem zu Fragen zu
Nachbarschaftsrecht
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie auch gern im Nachbarschaftsrecht. Hierzu zählen z.B folgende nachbarschaftliche Streitigkeiten
Familienrecht
Familiäre Auseinandersetzungen stellen für die Betroffenen eine große persönliche Belastung dar. Eine Vielzahl von dringenden - und zum Teil existenziellen - persönlichen und wirtschaftlichen Fragen bereitet den Beteiligten in ihrer ohnehin schwierigen Lebenssituation zusätzliches Kopfzerbrechen. Umso wichtiger ist es, einen Berater an Ihrer Seite zu wissen, der sich durch langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts, umfassende Kenntnis der Materie und der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie großes Verhandlungsgeschick auszeichnet und hierdurch die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet. Zu meiner familienrechtlichen Tätigkeit gehören insbesondere
die Vertretung in Ehe- und Lebenspartnerschaftsangelegenheiten nebst Folgesachen
sowie in Kindschaftsangelegenheiten
Verkehrsrecht
Im Rahmen des Verkehrszivilrechts berate und vertrete ich Unfallbeteiligte zur Durchsetzung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigterweise durch Dritte erhobener Ansprüche. Hierzu zählt
Auch auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts stehe ich Ihnen zum Beispiel in Verfahren wegen
als Berater und Verteidiger zur Verfügung. Gerade im Rahmen dieser Verfahren empfiehlt sich die frühzeitige Hinzuziehung eines versierten Beraters, da bereits durch die Reaktion auf das erste behördliche Schreiben - den so genannten "Anhörungsbogen" - die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden. Dies gilt umso mehr, wenn ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.
Inkasso (Forderungsmanagement)
Gern berate und vertrete ich Sie auch gegenüber säumigen Schuldnern durch
Zahlt der/die Schuldner/-in auch jetzt nicht, veranlasse ich für Sie auch die Zwangsvollstreckung. Dies kann erfolgen als
etc.
Gern stehe ich Ihnen aber auch bei Ihren Problemen in anderen Bereichen zur Verfügung. Sprechen Sie mich doch einfach einmal an.